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Bei Anfall einer Erbschaft sind die steuerlichen Fragen zu klären, nämlich insbesondere
- Entstehung der Erbschaftssteuer - Abgabe der Erbschaftssteuererklärung - Höhe der Erbschaftsteuer - Nutzung der Steuerfreibeträge
Die steuerrechtlichen Probleme unserer Mandantschaft im Rahmen von Erbangelegenheiten lösen wir mit fachmännischer Hilfe der Steuerberaterkanzlei Fackler, mit der wir ständig kooperieren. Bei näheren Fragen setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung.
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