Bei Vermächtnisanordnungen kann sich zunächst das Problem der Abgrenzung von einer etwaigen Erbeinsetzung stellen.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Klärung Ihrer rechtlichen Stellung als Vermächtnisnehmer oder bei Fragen der Abwicklung eines Vermächtnisses und der entsprechenden Auslegung eines Testamentes. Rufen Sie uns einfach an.
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