|
Wir beraten Sie in allen Fragen des Pflichtteilsrechts sowohl bei der Geltendmachung Ihres Pflichtteils sowie bei der Abwehr von unberechtigten Pflichteilsansprüchen.
Dabei ist jeweils zunächst die Höhe eines etwaigen Pflichtteils zu klären, der Zeitpunkt des Entstehens und gegebenenfalls auch die Frage der Verjährung.
Schon bei der Abfassung von Testamenten sollte daran gedacht worden, dass eventuell Pflichtteilsberechtigte vorhanden sind, die bei einem späteren Erbfall Ansprüche anmelden könnten.
|
|
 |