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Beim Eintritt eines Erbfalles stellen sich immer Fragen:
Liegt eine letztwillige Verfügung (Testament) vor oder gilt die gesetzliche Erbfolge?
Wie groß ist der Erbteil, insbesondere von Kindern und Ehegatten?
Bestehen Nachlassverbindlichkeiten und Haftungsrisiken (Erbenhaftung)?
Soll man die Erbschaft annehmen oder ausschlagen?
Wie verhält man sich als Erbe gegenüber dem Nachlassgericht, Vermächtnisnehmern und Pflichtteilsberechtigten?
Braucht man einen Erbschein?
Wie ist die Erbengemeinschaft auseinanderzusetzen?
Was tun, wenn sich die Erbengemeinschaft über die Teilung des Nachlasses nicht einig wird?
Rufen Sie uns an, wir helfen bei der Klärung Ihrer Fragen gerne.
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