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In Verkehrsstrafsachen, die ohnedies meist rechtsschutzversichert sind, ist eine sachgemäße Verteidigung ohne Verkehrsanwalt nicht sinnvoll.
Bei strafrechtlichen Vorwürfen im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen hat die Verteidigung nicht nur Auswirkung auf die Haftung und versicherungsrechtlichen Folgen. Es müssen schon in diesem Stadium verwaltungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Führerschein Berücksichtigung finden.
Grundsätzlich versuchen wir bei Verkehrsstrafsachen schon im Ermittlungsverfahren darauf hinzuwirken, daß es erst gar nicht zu einem Bußgeldbescheid, einem Strafbefehl oder einer Anklage gegen unseren Mandanten kommt. Wenn eine Strafe oder ein Bußgeld unvermeidbar sind, setzen wir alles daran, diese so niedrig als möglich zu halten und zumindest eine Verurteilung wegen Vorsatz zu verhindern.
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