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Das Unterhaltsrecht ist sehr komplex. Wir arbeiten auf diesem Gebiet unter anderem mit aktuellsten familienrechtlichen Berechnungsprogrammen, die in der Regel inzwischen auch von den Familiengerichten verwendet werden.
Dadurch sind wir in der Lage, für unsere Mandanten eine möglichst sichere Grundlage für die individuelle Festsetzung des zu leistenden oder zu beanspruchenden Unterhalts zu gewährleisten.
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Das minderjährige Kind hat Anspruch auf Naturalunterhalt (Betreuung) und Barunterhalt (Geld).
Der angemessene Barunterhalt wird zur möglichst gleichmäßigen Behandlung pauschal als Regelbedarf nach Tabellen festgelegt.
Die Unterhaltshöh richtet sich nach dem bereinigten Nettoeinkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils (i. d. R. derjenige, der das Kind nicht betreut), wobei das gesamte Einkommen des Pflichtigen anzusetzen ist.
Herangezogen wird hierfür die Düsseldorfer Tabelle, die von allen Oberlandesgerichten in ihren Leitlinien übernommen wurde.
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