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Rechtsanwalt Robert Fackler ist verheiratet und hat zwei Kinder.
Er ist Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Familienrecht, Verkehrsrecht, Erbrecht sowie im Wirtschaftsrecht.
Er ist Ihr Ansprechpartner sowohl für alle Probleme rund um die Scheidung, Unterhalt, Zugewinn-und Versorgungsausgleich, wie auch für Fragen der Vermögensauseinandersetzung im Allgemeinen.
Er betreut Sie im Rahmen von Unfallregulierungen und Schadensangelegenheiten aller Art sowie in Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitensachen.
Robert Fackler ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Erbrecht und Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein sowie Mitglied des Vorstandes des Anwaltsvereins Kempten.
Im Rahmen der wirtschaftlichen Beratung ist Rechtsanwalt Robert Fackler Ihr Ansprechpartner in allen Fragen des Wirtschaftsrechts und des Gesellschaftsrechts. Er ist insbesondere tätig auf dem Gebiet des Arbeitsrechts und des Insolvenzrechts.
Zulassungen:
Rechtsanwalt seit 1998 Zugelassen bei Rechtsanwaltskammer München Seit 2001 auch Fachanwalt für Familienrecht Seit 2008 auch Fachanwalt für Verkehrsrecht
Studium der Rechte an der Universität Augsburg und der Faculté de Droit Université de Lausanne
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